15.03.2019 - Kosmetik
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in Kosmetika (PAKs)
Rückstände von PAKs (englisch PAH: polycylic aromatic hydrocarbons) treten vor allem in dekorativen Kosmetikprodukten auf. Grund hierfür sind Rückstände in Rohstoffen wie Talkum und anderen mineralischen Bestandteilen.
Die meisten PAKs sind im Anhang II der VO (EG) 1223/2009 als verbotene Substanzen aufgeführt. Hierzu gehört zum Beispiel das Benzo[a]pyren. All diese Substanzen dürfen nur in technisch unvermeidbaren Restanteilen vorhanden sein und müssen zudem gesundheitlich unbedenklich sein. Daten zu möglichen Gehalten an PAKs müssen auch im Rahmen des Sicherheitsberichts eines Produktes berücksichtigt werden.
Lassen Sie sowohl Ihre kosmetischen Endprodukte als auch Ihre Rohstoffe regelmäßig auf den Gehalt dieser Substanzen analysieren.
Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner analysieren mit modernsten Methoden PAK-Gehalte sowie weitere Rückstände wie Schwermetalle, Pestizide, Nitrosamine etc. Nur mit regelmäßigen Kontrollen erfüllen Sie die Vorgaben der VO (EG) 1223/2009.
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