Fachinformationen BAV Institut

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14.06.2017 - Lebensmittel

LMIV: Nun doch Herkunftsangabe für primäre Zutat? - In BAV Newsletter 02/2013

Die Diskussionen um den sogenannten Pferdefleischskandal haben in Europa zu verstärkten Überlegungen geführt, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die primäre Zutat, im Rahmen der ab 13. Dezember 2014 geltenden neuen Kennzeichnungsregeln, einzuführen.

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14.06.2017 - Lebensmittel

CVUA: Rückstände in Frischgemüse 2011 - In BAV Newsletter 02/2012

Im Jahr 2011 wurden am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart 754 Gemüseproben aus konventionellem Anbau auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. 83% der Proben wiesen Rückstände von insgesamt 191 verschiedenen Wirkstoffen auf. Es wurden 2607 Rückstandsbefunde quantitativ bestimmt. Bei 53 Proben (7%) wurden Rückstandsgehalte über den gesetzlichen Höchstmengen festgestellt.

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14.06.2017 - Lebensmittel

Urteil: Keine „Spitzenqualität“ bei Verwendung von Bruchware - In BAV Newsletter 01/2014

In einem aktuellen Urteil ging es um verschiedene Fleischwaren (Brühwurstprodukte), die als „Spitzenqualität“ ausgelobt wurden, jedoch unter Verwendung von sogenannter Bruchware, d.h. bereits erhitztem Brät, hergestellt worden waren. Die Lebensmittelbehörden sahen darin eine Irreführung des Verbrauchers.

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14.06.2017 - Lebensmittel

Pferdefleischskandal: Veröffentlichungspflicht bei groben Täuschungen - In BAV Newsletter 02/2013

Mit einer kurzfristigen Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) soll nun festgelegt werden, dass Behörden künftig über grobe Täuschungen bei Lebensmitteln informieren müssen. Dazu soll der neue § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4a im LFGB eingefügt werden. Eine Information der Öffentlichkeit soll dadurch auch dann ermöglicht werden, wenn ein durch Tatsachen hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass gegen Täuschungsschutzvorschriften des LFGB „in nicht nur unerheblichem Ausmaß“ verstoßen wurde. Grundsätzlich bestehen weiterhin die Anhörungspflicht sowie die vorrangige Informationsmöglichkeit der Öffentlichkeit durch das betroffene Unternehmen selbst.

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14.06.2017 - Lebensmittel

Urteil: Warnhinweis bei rohem Kassler - In BAV Newsletter 04/2012

Ein verpacktes, rohes „Kasseler Stielkotelett“ muss einen entsprechenden Hinweis tragen, dass das Lebensmittel vor dem Verzehr ausreichend durcherhitzt werden muss. Andernfalls ist es bei einem positiven Salmonellenbefund als nicht sicheres Lebensmittel einzustufen.

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