Fachinformationen BAV Institut
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27.05.2020 - Hygiene
Aktualisierte BfR-lnformationen zu Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion
Am 14.05.2020 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einem aktualisierten Merkblatt ,,Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher zum Thema Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion" veröffentlicht.
26.05.2020 - Kosmetik
Neues Frage-und-Antwort-Dokument zur Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen bei Medizinprodukten
Bereits seit Januar 2020 müssen Hersteller von Medizinprodukten für Meldungen von Incidents (Vorkommnissen) beim BfArM ein spezielles Template der EU verwenden.
26.05.2020 - BAV Institut
Neu: Untersuchungen von Gesichtsmasken auf Coronavirus SARS-CoV-2
Menschen die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, können das Virus durch Tröpfchen beim Ausatmen, Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken oder anderen Atemschutzmasken soll die Ausbreitung des Coronavirus reduzieren.
Studien haben gezeigt, dass in den Masken infizierter Personen die Viren nachweisbar sind. Zum Schutz einer weiteren Ausbreitung von COVID-19 bietet das BAV INSTITUT ab sofort neben anderen Oberflächenuntersuchungen auch die Prüfung von getragenen oder wieder aufbereiteten Gesichtsmasken auf den Coronavirus SARS-CoV-2 an. Das entsprechende Probenahme-Set kann beim BAV INSTITUT, einem Labor der Tentamus-Laborgruppe, ab sofort bestellt werden.
25.05.2020 - Lebensmittel
Ochratoxin A – Bewertung des gesundheitlichen Risikos
Kürzlich hat die EFSA ihre Stellungnahme aus dem Jahr 2006 zu Ochratoxin A (OTA) in Lebensmitteln aktualisiert. OTA ist ein Mykotoxin, welches von Schimmelpilzen der Gattungen Aspergilllus und Penicillium produziert wird und in den meisten Lebensmittelkategorien anzutreffen ist. Vor allem in Getreide, Trockenobst aber auch in Kaffee und Wein wird OTA regelmäßig nachgewiesen.
23.05.2020 - Lebensmittel
Neue Meldepflichten nach der Zoonosen-Verordnung geplant
Nach Zoonosen-Verordnung gibt es bereits seit vielen Jahren eine Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer, falls bei Lebensmitteluntersuchungen Zoonoseerreger wie z. B. Salmonellen, Listeria monocytogenes, Campylobacter, STEC/VTEC nachgewiesen werden.