27.01.2022 - Kosmetik
Verordnung EDI über kosmetische Mittel – KBT nach ISO 11930
Seit geraumer Zeit ist die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel in der Schweiz unmittelbar gültig. Sie regelt die Voraussetzungen im Hinblick auf die Dokumentation und erforderliche Prüfungen für das Inverkehrbringen von Kosmetika.
Wesentlich ist hierbei der Beleg der mikrobiologischen und chemisch-pyhsikalischen Stabilität und Haltbarkeit eines Produktes. Als Prüfungen sind hierbei notwendig:
- Konservierungsbelastungstest (KBT)
- Stabilitätstests mit Einlagerung der Produkte bei verschiedenen Temperaturen
Der KBT wird in der Regel nach den Vorgaben der ISO 11930 durchgeführt, bei der chemisch-physikalischen Stabilität spielt u.a. die ISO/TR 188811 eine wichtige Rolle.
Sie benötigen für das erstmalige Inverkehrbringen oben aufgeführte Prüfungen? Sie möchten ein Bestandsprodukt geprüft haben?
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Die genannten Prüfungen führen wir schnell und zuverlässig zu und können Sie kompetent dazu beraten.