20.03.2020 - Kosmetik
Stabilitätstests beim BAV Institut für den Sicherheitsbericht von Kosmetika
Das BAV Institut führt alle erforderlichen Stabilitätstests durch, die im Rahmen der Festlegung der Haltbarkeit für ein Kosmetikum notwendig sind.
Angaben zur Haltbarkeit und Stabilität sind Bestandteil des Sicherheitsberichts, der gemäß Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 für jedes neu in Verkehr gebrachte Produkt notwendig ist. Produktbezogen und in Absprache mit dem Kunden bzw. dem Sicherheitsbewerter werden dabei spezifische Prüfparameter und Prüfzeiten festgelegt. Die Einlagerung erfolgt meist auch bei 40°C (meist bis zu drei Monaten), um die chemischen Prozesse zu beschleunigen und den Testzeitraum zu verkürzen.
Vor allem die Sensorik, aber auch chemisch oder chemisch-physikalische Parametern wie pH-Wert, Dichte, Viskosität sowie die mikrobiologische Qualität gemäß der ISO 17516 werden bei den Prüfungen berücksichtigt.
Sie haben ein neues Produkt und Ihr Sicherheitsbewerter fordert Unterlagen und Tests zur Haltbarkeit und Stabilität? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Weitere Informationen zum Thema Stabilitätstests finden Sie auch in unserem Sondernewsletter:
Sonderausgabe Kosmetik Teil 18: Stabilitätstestung von Kosmetika – Teil 1: Praktische Umsetzung von Stabilitätstests
Sonderausgabe Kosmetik Teil 19: Stabilitätstests von Kosmetika – Teil 2: Praktische Umsetzung von Stabilitätstests
Sonderausgabe Kosmetik Teil 20: Stabilitätstests von Kosmetika – Teil 3: Bewertung von Ergebnissen und Beispiele
Sonderausgabe Kosmetik Teil 21: Häufige Fehler bei der mikrobiologischen Untersuchung von Kosmetika