Fachinformationen BAV Institut
In diesem Bereich finden Sie ausgewählte Fachinformationen. Diese sind nach Themengebieten sortiert (siehe Navigationsleiste).
Weitere Informationen finden Sie unter Newsletter sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter FAQs.
Über die Suchfunktion können Sie ebenfalls gezielt nach bestimmten Begriffen suchen oder Sie rufen einfach bei
uns an:
+49 (0) 781 / 9 69 47 - 0.
20.10.2020 - Lebensmittel
Bundesrat stimmt Nutriscore zu
Am 09. Oktober hat nun auch der Bundesrat der Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Ladwirtschaft, Julia Klöckner, zugestimmt. Die erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung wird damit in Kraft treten.
19.10.2020 - Kosmetik
Neue Schnellmethode zur Bestimmung von Hefen und Schimmelpilzen in Kosmetika in nur 3 Tagen
Das BAV Institut bietet ab sofort eine neue Schnellmethode zur Bestimmung der Anzahl von Hefen und Schimmelpilzen innerhalb von nur 3 Tagen in Kosmetika an. Diese Untersuchung wird bisher bei Lebensmitteln und ab sofort ebenfalls bei Kosmetika durchgeführt.
19.10.2020 - Lebensmittel
BAV Institut – Spezialisten zum Nachweis von Listeria monocytogenes! Jetzt auch mit der schnellsten Nachweismethode in Lebensmitteln!
Aufgrund der zahlreichen Krisen und Rückrufe rund um Listeria monocytogenes in Lebensmitteln, haben Maßnahmen zur Kontrolle dieser Gefahr an Relevanz gewonnen.
Als Listerien-Spezialisten bieten wir Ihnen zahlreiche Verfahren rund um die Untersuchung auf Listeria monocytogenes an.
16.10.2020 - Hygiene
RKI veröffentlicht Erkenntnisse über COVID- 19 und Gesundheitsverhalten
In der aktuellen Sonderausgabe des „Journals of Health Monitoring“ hat das Robert- Koch- Institut (RKI) Erkenntnisse zum gesundheitsverhalten in einem Zusammenhang mit der COVID- 19 Pandemie veröffentlicht. Hierbei zählen Rauchen und Übergewicht als Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19.
16.10.2020 - Kosmetik
Schwermetall-Kontaminanten in kosmetischen Mitteln
Einige Schwermetalle sind im Anhang II (Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind) der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) 1223/2009) aufgeführt. Dementsprechend dürfen die Stoffe des Anhangs II in Kosmetika lediglich in technisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen Mengen enthalten sein.