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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter in der Kundenberatung (m/w/d)
- Laborteamleitung Probenvorbereitung (m/w/d)
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
Bewirb Dich jetzt auf unsere offene Stellen!
BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 20.02.2025
Duftstoffe Kosmetik – Verordnung (EU) Nr. 2023/1545
Die Deklaration allergener Duftstoffe für Kosmetika wurde mit VO (EU) Nr. 2023/1545 neu reguliert und die Kennzeichnungspflicht deutlich erweitert.
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aktualisiert am 19.02.2025
Nahrungsergänzungsmittel: Anzeige notwendig
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass Nahrungsergänzungsmittel vor dem Verkauf beim BVL angezeigt werden müssen. Diese Produkte gelten als Lebensmittel und unterliegen den entsprechenden europäischen und deutschen Vorschriften.
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aktualisiert am 18.02.2025
SAFETY BITS – Onlineseminare für Sicherheitsbewerter
Am 12. Februar 2025 finden die nächsten SAFETY BITS statt, bei denen aktuelle Themen aus dem Bereich Sicherheitsbewertung gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009 behandelt werden.
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aktualisiert am 17.02.2025
Änderung der Vermarktungsnorm für frisches Obst und Gemüse, Bananen und Trockenerzeugnisse
Ab dem 1. Januar 2025 sind neue Regelungen für die Vermarktungsnorm in den Bereichen frisches Obst und Gemüse, Bananen sowie Trockenerzeugnisse in Kraft getreten.
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aktualisiert am 15.02.2025
Neue EU-Verordnung zu epidemiologisch-molekularen Analysedaten - Gesamtgenom-Untersuchungen lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Die Europäische Kommission hat am 31.01.2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/179 erlassen, um die Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche durch Stämme von Salmonella enterica, Listeria monocytogenes, Escherichia coli, Campylobacter jejuni und Campylobacter coli zu erleichtern und die Quellen dieser Ausbrüche frühzeitig zu ermitteln.
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aktualisiert am 14.02.2025
Rückrufe im Safety Gate Portal Kosmetik - Januar 2025
Das Schnellwarnsystem Safety Gate der EU informiert über mögliche gesundheitsschädliche Kosmetika, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen.
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aktualisiert am 13.02.2025
Roggenbrote im Test
In der aktuellen Ökotest Ausgabe vom Februar 2025 werden die Testergebnisse von 20 Roggenvollkornbrot aus (Bio-)Supermärkten, Drogeriemärkten und bei Discountern vorgestellt.
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aktualisiert am 13.02.2025
Neue akkreditierte Schnellmethoden zur Untersuchung auf Pseudomonaden und Koagulase-positive Staphylokokken in Lebensmitteln
Schnellere und zuverlässige mikrobiologische Analysen. Ab sofort bieten wir akkreditierte Schnellmethoden zur Untersuchung auf Pseudomonaden und Koagulase-positive Staphylokokken in Lebensmitteln an.
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aktualisiert am 12.02.2025
EU-Zulassung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver als Lebensmittelzutat
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 hat die Europäische Kommission die Verwendung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver (Tenebrio molitor) als neuartiges Lebensmittel offiziell genehmigt. Die Zulassung tritt am 10. Februar 2025 in Kraft und erlaubt die Verwendung des Pulvers in einer Vielzahl von Lebensmitteln. Mit der Zulassung des UV-behandelten Mehlwurmpulvers ergeben sich für Lebensmittelhersteller spezifische Anforderungen.
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aktualisiert am 12.02.2025
Neues Borderline Handbuch - Abgrenzungsprüfung
Als Borderline Produkte bezeichnet man Produkte, die aufgrund Ihrer beabsichtigten Anwendung unter mehr als ein Rechtsgebiet fallen können. Um eine Hilfestellung bei Abgrenzungsfragen zu liefern, hat die Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission im November 2024 eine neue Version des Borderline Handbuches veröffentlicht.
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