Fachinformationen BAV Institut

In diesem Bereich finden Sie ausgewählte Fachinformationen. Diese sind nach Themengebieten sortiert (siehe Navigationsleiste).

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13.06.2017 - Lebensmittel

Rückruf: Listerien in Salami - In BAV Newsletter 03/2011

In einer Probe der in Deutschland bei Aldi Süd vertriebenen Salamiprodukte „Salame Magretta & Salame Spianata“ wurden Listerien nachgewiesen. Die Artikel stammen von der Firma Schepers & Comp GmbH & Co. und wurden in einer grün umrandeten 100 g Ovalpackung über Filialen der ALDI SÜD Gruppe vertrieben.

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13.06.2017 - Lebensmittel

Rückruf: Landliebe Sahne- und Grießpudding - In BAV Newsletter 01/2011

FrieslandCampina ruft bestimmte Landliebe Sahne- und Grießpuddings zurück. An einer Abfüllmaschine wurde eine erhöhte Menge Wasserstoffperoxid dosiert. Wasserstoffperoxid wird zur Bechersterilisation eingesetzt. Es kann zu Reizungen der Schleimhäute sowie in Einzelfällen zu Übelkeit führen. Die betroffenen Produkte wurden bundesweit über verschiedene Einzelhandelsunternehmen vertrieben.

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13.06.2017 - Lebensmittel

Warnung vor Oliven- & Tomate-Paste - In BAV Newsletter 03/2011

In Frankreich sind 8 Personen an Botulismus erkrankt. Ursache der gefährlichen Lebensmittelvergiftung war Oliven- bzw. Tomatenpaste eines regionalen Herstellers. Betroffen sind Tapenaden mit Oliven, Basilikum, getrockneten Tomaten, Paprika, Anchovis, Thunfisch, Kichererbsen und Artischocken. Der den Behörden nicht gemeldete Kleinbetrieb führte weder Eigenkontrollen durch, noch wurde er von der Überwachung bisher überprüft.

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13.06.2017 - Lebensmittel

Jahresbericht Überwachung 2010 - In BAV Newsletter 03/2011

Der Jahresbericht zur Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg liegt vor. Danach wurden im letzten Jahr 61.969 Betriebe in Baden-Württemberg ein oder mehrmals überprüft.

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13.06.2017 - Lebensmittel

Urteil: Hähnchenbrustfilet nur mit Innenfilet - In BAV Newsletter 02/2011

Wird ein Produkt als „Hähnchenbrustfilet“ vermarktet, so muss sowohl der äußere als auch der innere Brustmuskel an den Produkten vorhanden sein. Laut einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg stellt es eine gemeinschaftsrechtswidrige Etikettierung dar, wenn ein Produkt als „Brustfilet“ vertrieben wird, jedoch das sogenannte Innenfilet beim Zuschnitt entfernt wurde.

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