Fachinformationen BAV Institut
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14.06.2017 - Lebensmittel
Urteil: Warnhinweis bei rohem Kassler - In BAV Newsletter 04/2012
Ein verpacktes, rohes „Kasseler Stielkotelett“ muss einen entsprechenden Hinweis tragen, dass das Lebensmittel vor dem Verzehr ausreichend durcherhitzt werden muss. Andernfalls ist es bei einem positiven Salmonellenbefund als nicht sicheres Lebensmittel einzustufen.
14.06.2017 - Lebensmittel
Neues Tierschutzlabel - In BAV Newsletter 01/2013
Der Deutsche Tierschutzbund hat ein Siegel für tierfreundlich erzeugte Fleisch-, Eier- und Milchprodukte entwickelt. Beteiligt waren auch der Schlachtbetrieb Vion und die Supermarktkette Kaisers. Das Tierschutzlabel legt u.a. fest, wie viel Gramm die Tiere pro Tag höchstens zunehmen dürfen. Die Einhaltung der Bedingungen wird durch ein Zertifizierungsunternehmen überprüft, das der Tierschutzbund beauftragt. Auch Edeka hat angekündigt das Label nutzen zu wollen.
14.06.2017 - Lebensmittel
Kein Schadensersatz bei Zahnverletzung - In BAV Newsletter 01/2012
Das Landgericht Kleve hat eine Klage abgewiesen, bei der es um Schadensersatz für eine Zahnverletzung durch ein ca. 2 mm großes Knochenstück in Cevapcici ging.
14.06.2017 - Lebensmittel
Projekt „Lebensmittelklarheit“ wird fortgesetzt - In BAV Newsletter 03/2013
Das Internetportal „Lebensmittelklarheit.de“ wird vom Bundesverbraucherministerium bis Ende 2014 zusätzlich mit rund 1 Million Euro gefördert. Betreiber des Portals sind die Verbraucherzentralen. Als neue Zielsetzungen sind u.a. eine Diskussionsplattform, ein Dialog mit Anbietern und Handel sowie verschiedene Angebote zum „Mitmachen“ geplant. Die im Portal erfassten „Täuschungsaspekte“ sollen zukünftig durch Forschungsaufträge auf ihre Repräsentanz überprüft werden.
14.06.2017 - Lebensmittel
Urteil: Schweinebraten aus Fleischstücken - In BAV Newsletter 04/2011
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin darf ein aus mehreren Fleischstücken zusammengefügtes Fleischprodukt nicht als „Schweinebraten“ bezeichnet werden. Mehrere Überwachungsbehörden hatten die Bezeichnung „Schweinebraten“ ohne einen Hinweis auf das Zusammenfügen von Fleischstücken als irreführend beanstandet. Der Verbraucher erwarte ein im natürlichen Zusammenhang belassenes Stück Fleisch.