Fachinformationen BAV Institut
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14.06.2017 - Lebensmittel
EU-Schutz für Angabe „Bergerzeugnis“ - In BAV Newsletter 03/2014
Der Begriff „Bergerzeugnis“ ist als Qualitätsangabe zukünftig in der EU geschützt. Die einzelnen Anforderungen wurden nun in der Verordnung (EU) Nr. 665/2014 veröffentlicht. Dabei muss z.B. für Wiederkäuer mindestens 60% der Jahresfutterration aus Berggebieten stammen, bei Schweinen beträgt der Anteil 25%. Die Verarbeitung von Milch und Milcherzeugnissen ist im Umkreis von 30km um das betreffende Berggebiet zulässig. Ein entsprechendes EU-„Bergerzeugnis“-Logo ist bislang nicht geplant.
14.06.2017 - Lebensmittel
Rückruf: Adventskalender verunreinigt - In BAV Newsletter 04/2011
Die International Food Cooperation Germany GmbH ruft den Artikel Disney-Adventskalender mit Schriftzug „Happy Christmas“ zurück. Grund der Warnung: Es besteht die Möglichkeit einer mikrobiellen Verunreinigung. Das Produkt mit dem Motiv „Mickey Mouse“ und dem MHD 13.09.2013 wurde über Penny-Filialen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen vertrieben.
14.06.2017 - Lebensmittel
Urteil: Cordon Bleu muss Käse und Schweineschinken enthalten - In BAV Newsletter 03/2012
Ein Cordon Bleu, das nur eine Schmelzkäsezubereitung und Putenschinken enthält, verstößt gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Die Verkehrsbezeichnung „PutenFormschnitte Cordon Bleu; Schnitte aus zum Teil fein zerkleinertem Putenfleisch zusammengefügt, mit Schinken und Käse gefüllt, paniert und gegart“ ist laut einem aktuellen Gerichtsurteil irreführend.
Nach allgemeiner Verkehrsauffassung weise die Angabe „Schinken“ auf Schweineschinken hin. Der Verbraucher erwarte bei „Cordon Bleu“ daher eine Füllung mit Schweineschinken. Auch die Verwendung des Begriffs „Käse“ für die Füllung der Putenschnitte sei irreführend, denn es werde nur eine Schmelzkäsezubereitung verwendet und damit bewusst eine höherwertige Beschaffenheit der Füllung vorgetäuscht.
14.06.2017 - Lebensmittel
Müller-Brot: Verantwortliche vor Gericht - In BAV Newsletter 01/2014
Gegen die Geschäftsführer, den Betriebsleiter, den Produktionsleiter und die Leiterin Qualitätsmanagement von Müller-Brot wird Anklage erhoben wegen des Inverkehrbringens von Produkten, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Den drei Geschäftsführern wird außerdem Insolvenzverschleppung und Betrug vorgeworfen. Müller-Brot war 2012 wegen mangelhafter hygienischer Zustände mehrfach in die Schlagzeilen geraten.
14.06.2017 - Lebensmittel
Urteil: Nutella-Etikett beanstandet - In BAV Newsletter 04/2011
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sind die Nährwert- und Vitaminangaben auf den NutellaEtiketten geeignet die Verbraucher zu täuschen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, dass für die Prozentangaben des täglichen Bedarfs unterschiedliche Grundmengen herangezogen werden. Fett und Kohlenhydrate errechnen sich aus 15g, Vitamin- und Mineralstoffanteile dagegen aus 100g Produkt.