Fachinformationen BAV Institut
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14.06.2017 - Lebensmittel
Lebensmittelinformations-Verordnung - In BAV Newsletter 04/2011
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel ist am 22. November 2011 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Änderungen betreffen vor allem Regelungen zu Nährwertangaben, Mindestschriftgröße, Allergenangaben bei loser Ware sowie die Herkunftskennzeichnung. Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) tritt am 12. Dezember 2011 in Kraft. Sie gilt ab dem 13. Dezember 2014. Die neuen Verpflichtungen zur Nährwertkennzeichnung gelten dagegen erst ab dem 13. Dezember 2016.
14.06.2017 - Lebensmittel
Neue Kriterien für Salmonella in frischem Geflügelfleisch - In BAV Newsletter 04/2011
Ab 1. Dezember 2011 gelten europaweit neue Anforderungen bezüglich Salmonella in frischem Geflügelfleisch. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1086/2011 werden die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonosenerregern sowie die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel entsprechend angepasst.
14.06.2017 - Lebensmittel
Speiseeis und Sahne immer noch im Fokus - In BAV Newsletter 03/2013
Bei Untersuchungen von Speiseeis und Sahne stellten verschiedene Landesbehörden Hygiene- und Kennzeichnungsmängel fest. In Hessen wurden 16% der Eisproben und 66% der Sahneproben aufgrund überhöhter Keimzahlen beanstandet. Andere Untersuchungsämter stellten bei Speiseeis vor allem Kennzeichnungsmängel fest. In Rheinland-Pfalz wurden bei fast 50% der untersuchten Milcheisproben pflanzliche Fette nachgewiesen, obwohl der Zusatz pflanzlicher Fette zu Milchspeiseeis nicht zulässig ist. Beim Dauerthema „Vanille“ waren nur 35% der Produkte korrekt gekennzeichnet. In Niedersachsen wurde bei rund 12% der Proben aus Eiscafés festgestellt, dass der seit 2010 bei bestimmten Farbstoffen vorgeschriebene Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ fehlte.
14.06.2017 - Lebensmittel
Urteil: Behörde darf Auskünfte über Druckchemikalien erteilen - In BAV Newsletter 03/2014
Nach Untersuchungen der Lebensmittelbehörden können bestimmte Substanzen in Druckfarben aus den Verpackungen in die darin enthaltenen Lebensmittel übergehen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab nun einem Verein für Verbraucherinteressen recht, der Auskünfte über diese sogenannten Druckchemikalien auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes beantragt hatte. Die Erteilung von Informationen sei auch dann zulässig, wenn weder ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht noch eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers vorliege.
14.06.2017 - Lebensmittel
CVUA: Backwaren mit schokoladeartigen Überzügen - In BAV Newsletter 02/2012
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe hat im Jahr 2011 insgesamt 42 Backwaren mit schokoladeartigen Füllungen oder Überzügen untersucht. Nur bei 57% der Proben war alles in Ordnung, die Schokolade echt oder die entsprechende Kenntlichmachung vorhanden. Bei 12% der Proben wurde kakaohaltige Fettglasur oder Fettcreme ohne die erforderliche Kenntlichmachung verwendet, weitere 31% waren irreführend bezeichnet worden.