Fachinformationen BAV Institut
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14.06.2017 - Lebensmittel
Erleichterter Handel von Bio-Produkten mit den USA - In BAV Newsletter 03/2012
Seit dem 1. Juni 2012 erkennen die EU und die USA ihre jeweiligen Zertifizierungsstandards zu Bio-Produkten gegenseitig an. In Europa regelt dies die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 126/2012. Exporteure, die ihre Waren aus der Europäischen Union in die USA ausführen, müssen jedoch sicherstellen, dass in der Tierhaltung keine Antibiotika verwendet wurden. Das Abkommen erstreckt sich auf die Bereiche Obst und Gemüse, Wein, Fleisch und Getreide. Beide Parteien erhoffen sich einen erleichterten Zugang zum Markt des Handelspartners, eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands sowie eine Kostenreduktion, da unnötige Zertifizierungen zukünftig entfallen werden.
14.06.2017 - Lebensmittel
LMIV: Nun doch Herkunftsangabe für primäre Zutat? - In BAV Newsletter 02/2013
Die Diskussionen um den sogenannten Pferdefleischskandal haben in Europa zu verstärkten Überlegungen geführt, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die primäre Zutat, im Rahmen der ab 13. Dezember 2014 geltenden neuen Kennzeichnungsregeln, einzuführen.
14.06.2017 - Lebensmittel
CVUA: Rückstände in Frischgemüse 2011 - In BAV Newsletter 02/2012
Im Jahr 2011 wurden am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart 754 Gemüseproben aus konventionellem Anbau auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. 83% der Proben wiesen Rückstände von insgesamt 191 verschiedenen Wirkstoffen auf. Es wurden 2607 Rückstandsbefunde quantitativ bestimmt. Bei 53 Proben (7%) wurden Rückstandsgehalte über den gesetzlichen Höchstmengen festgestellt.
14.06.2017 - Lebensmittel
Urteil: Keine „Spitzenqualität“ bei Verwendung von Bruchware - In BAV Newsletter 01/2014
In einem aktuellen Urteil ging es um verschiedene Fleischwaren (Brühwurstprodukte), die als „Spitzenqualität“ ausgelobt wurden, jedoch unter Verwendung von sogenannter Bruchware, d.h. bereits erhitztem Brät, hergestellt worden waren. Die Lebensmittelbehörden sahen darin eine Irreführung des Verbrauchers.
14.06.2017 - Lebensmittel
Pferdefleischskandal: Veröffentlichungspflicht bei groben Täuschungen - In BAV Newsletter 02/2013
Mit einer kurzfristigen Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) soll nun festgelegt werden, dass Behörden künftig über grobe Täuschungen bei Lebensmitteln informieren müssen. Dazu soll der neue § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4a im LFGB eingefügt werden. Eine Information der Öffentlichkeit soll dadurch auch dann ermöglicht werden, wenn ein durch Tatsachen hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass gegen Täuschungsschutzvorschriften des LFGB „in nicht nur unerheblichem Ausmaß“ verstoßen wurde. Grundsätzlich bestehen weiterhin die Anhörungspflicht sowie die vorrangige Informationsmöglichkeit der Öffentlichkeit durch das betroffene Unternehmen selbst.