Fachinformationen BAV Institut
In diesem Bereich finden Sie ausgewählte Fachinformationen. Diese sind nach Themengebieten sortiert (siehe Navigationsleiste).
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16.06.2017 - Lebensmittel
Änderung Eichwesen - In BAV Newsletter 02/2015
Seit dem 01. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung. Diese gilt für alle Waagen, die zur Ermittlung eines Preises dienen. Der bayerische Fleischerverband hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Sie betreffen die Bereiche Antrag auf Eichung, Kennzeichnung, Aufbewahrungspflichten, Anzeigepflicht und bestimmte Pflichten vor und bei der Eichung.
16.06.2017 - BAV Institut
Wir vergrößern uns! 02/2016
Nun ist es so weit! Die Erweiterung von 1.000 m² auf ca. 3.700 m² ist abgeschlossen und wir haben jetzt wieder ausreichend Platz, um uns gesund weiter zu entwickeln (Bilder siehe unten).
16.06.2017 - Lebensmittel
Neuer Expertenbeirat für Lebensmittelbetrug - In BAV Newsletter 05/2015
Nachdem in bereits in einigen Bundesländern Expertenteams zur Unterstützung der Behörden bei Krisensituationen gegründet wurden, hat jetzt auch auf Bundesebene ein Expertenrat seine Arbeit aufgenommen. Ausgelöst durch den „Pferdefleischskandal“, soll dieses Expertenteam ein Frühwarnsystem zur Erkennung von Lebensmittelbetrug entwickeln. Das Konzept entsteht in direkter Abstimmung mit dem von der EU-Kommission gegründetem Food-Fraud-Netzwerk.
16.06.2017 - Kosmetik
Aktuelles aus der Kosmetik 02/2016
Das internationale Komitee für Normung hat im vergangenen Jahr die Normen über die Bestimmungsmethoden „Nachweis von Pseudomonas aeruginosa“ (DIN EN ISO 22717), „Nachweis von Staphylococcus aureus“ (DIN EN ISO 22718), „Nachweis von Escherichia coli“ (DIN EN ISO 21150) und „Nachweis von Candida albicans“ (DIN EN ISO 18416) überarbeitet und neu aufgelegt.
16.06.2017 - Qualitätskontrollen
Änderung der Tier-LMHV - In BAV Newsletter 03/2016
Bereits im März diesen Jahres wurde die Änderung zur Tier-LMHV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dieser Änderung wird unter anderem die Kühlpflicht für Hühnereier ab dem 18. Tag aufgehoben. Dadurch gilt diesbezüglich das EU-Recht, wonach Hühnereier innerhalb von 21 Tagen an den Verbraucher abzugeben sind.
Des Weiteren entfällt für Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung die Pflicht Rückstellmuster zu nehmen und aufzubewahren, wenn sie erhitzte eihaltige Lebensmittel ausgeben.