Fachinformationen BAV Institut
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16.06.2017 - Lebensmittel
Erleichterung bei der Schlachtung für kleinere Betriebe - In BAV Newsletter 01/2016
Im Zuge der Anpassung des nationalen Rechts an EU Recht wird es kleineren Schlachthöfen erlaubt werden im selben Raum das Tier zu schlachten und zu verarbeiten. Betroffen von der Erleichterung sind in Deutschland ca. 250 Betriebe. Die Verordnung soll im März 2016 in Kraft treten.
16.06.2017 - Lebensmittel
Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden - In BAV Newsletter 04/2015
Nach einem Urteil des Landgerichts Ravensburg darf Bier nicht weiter als bekömmlich beworben werden. Das Gericht bezieht sich hier auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die Thematik bei Wein zu behandeln hatte. Demnach zählt diese Aussage als gesundheitsbezogene Angabe, die bei alkoholischen Getränken über 1,2 Vol-% Alkohol nicht erlaubt.
16.06.2017 - Lebensmittel
Bericht zur Allergenkennzeichnung - In BAV Newsletter 03/2016
Die Untersuchungsämter in Baden Württemberg (CVUAs) haben einen Bericht zur Allergenkennzeichnung von offener Ware veröffentlicht. Hierbei wurde festgestellt, dass es in der Gastronomie noch häufig Verbesserungsbedarf besteht. Bei 40 % der beprobten Speisen wurden Mängel in der Kennzeichnung beobachtet. Dies heißt, bei diesen Proben wurden Allergene nachgewiesen, die rezeptmäßig oder offensichtlich in der Speise enthalten sind.
Folgende Fehler wurden festgestellt:
16.06.2017 - Lebensmittel
RASFF und Lebensmittelwarnung.de: Schnellwarnung zur Lebensmittelsicherheit - In BAV Newsletter 04/2014
Im Schnellwarnportal der europäischen Kommission und auf Lebensmittelwarnung.de warnen die Behörden u. a. vor Ingwerpulver mit Baccilus cereus, Gnocchi mit Bacillus cereus, Pistazien mit Aflatoxinen, Hähnchenbrustfilet mit Salmonellen, Typhimurium und Rindfleisch mit Bacillus anthracis.
16.06.2017 - Lebensmittel
EFSA schließt vollständige Risikobewertung zu Aspartam ab - In BAV Newsletter 04/2014
Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat ein Gutachten zur vollständigen Risikoanalyse zu Aspartam veröffentlicht. Hierbei kommt die Behörde zu dem Schluss, dass Aspartam und die gebildeten Abbauprodukte im Körper in der zulässigen täglichen Aufnahmemenge (ADI von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag) für den menschlichen Verzehr unbedenklich sind.