Fachinformationen BAV Institut
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16.06.2017 - Qualitätskontrollen
Gebühren bei der Lebensmittelüberwachung in NRW - In BAV Newsletter 03/2016
Als zweites Bundesland neben Niedersachsen hat jetzt auch Nordrhein-Westphalen eine Verordnung zur Gebührenerhebung eingeführt. Seit Mitte Mai müssen die Überwachungsbehörden jetzt auch für die risikoorientierten Plankontrollen zur Überprüfung der Einhaltung lebensmittel- und futterrechtlicher Anforderungen Gebühren erheben.
16.06.2017 - Kosmetik
Sonderausgabe Kosmetik Teil 9: Konservierungsbelastungstests nach ISO 11930, Europäischem Arzneibuch sowie alternative Verfahren
Konservierungsbelastungstests stellen einen grundlegenden Baustein zur Bewertung der mikrobiologischen Sicherheit von kosmetischen Mitteln dar.
Seit 2012 existiert die Norm ISO 11930 über Konservierungsbelastungstests von Kosmetika. Während man sich früher insbesondere an den Vorgaben des Europäischen oder Amerikanischen Arzneibuches orientiert hat, existieren mit der ISO 11930 Vorgaben zur Durchführung und Bewertung von Belastungstests, die speziell auf die Kosmetikbranche ausgerichtet sind und zunehmend an Bedeutung gewinnen.
16.06.2017 - Mikrobiologie
Mikrobiologische Qualität von unverpackten Teigwaren - In BAV Newsletter 05/2015
Das CVUA Stuttgart hat eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse für gegarte, feuchte Teigwaren aus Gaststätten aus den Jahren 2010 bis 2015 veröffentlicht.
24 % der Proben überschritten die empfohlenen Richtwerte (DGHM) für die Gesamtkeimzahl, 20 % überschritten den Richtwert und 13 % den Warnwert für Enterobacteriaceae.
16.06.2017 - Lebensmittel
Speiseeis - In BAV Newsletter 03/2015
Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in seinem Newsletter einige interessante Punkte zum Thema Speiseeis zusammengefasst. Hierbei werden die Themen Keimbelastung/Hygiene, Kennzeichnung (Fett- und Fruchtgehalt), Allergenkennzeichnung und Farbstoffe angesprochen.
16.06.2017 - Wasser
Änderung der Trinkwasserverordnung - In BAV Newsletter 05/2015
Der Bundesrat hat der 3. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird die EU-Richtlinie 2013/51/EURATOM in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig wird das Trinkwasser auf Gehalte an radioaktiven Stoffen (Radon, Tritium) untersucht und überwacht. Betroffen sind Trinkwasserversorger und Lebensmittelunternehmen mit eigenem Brunnen. In Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Belastung durch radioaktive Stoffe sehr gering ist.