Fachinformationen BAV Institut

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16.06.2017 - Lebensmittel

Campylobacter auf Geflügelprodukten - In BAV Newsletter 01/2015

Das Bundesamt für Risikobewertung berichtet von einem Hygieneproblem in der Geflügelbranche. Demnach ist ca. ein Viertel des Geflügelfleisches mit Campylobacter-Erregern kontaminiert. Der Erreger verursacht mitunter schwerwiegende Durchfallerkrankungen, die auch tödlich enden können. In Deutschland erkranken jährlich ca. 70.000 Menschen durch diese Bakterien. Für eine Infektion sind nur wenige Keime notwendig. Als Quelle wird die Stall- und Schlachthofhygiene genannt. Die Erreger gelangen meist über den Geflügeldarm auf die Haut und das Fleisch des Tieres. Die Ursache für die Übertragung auf den Menschen ist dann meist die mangelnde Küchenhygiene. Laut dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium kommt auf die Betriebe neben den behördlichen Kontrollen eine verstärkte Eigenkontrolle zu, da die EU die Standards für die Fleischbeschau senkt. 

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16.06.2017 - Lebensmittel

Aktuelle Kurzmeldungen 11/2015

Aktuell versenden einige Überwachungsbehörden Hinweisschreiben zum Vorgehen bei positiven Befunden bei Zoonoseerregern. Hierbei wird auf Verpflichtungen aus der „Zoonoseverordnung“ (ZoonoseV) verwiesen. Diese Verordnung bzw. die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind nicht neu, sondern stammen aus dem Jahr 2007.

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16.06.2017 - Lebensmittel

Neue Norm für Bierschankanlagen - In BAV Newsletter 04/2015

Für die Betreiber von Bierschankanlagen gibt es eine aktualisierte Norm zur Beurteilung des mikrobiologischen Zustandes ihrer Anlagen (DIN 6650-6:2014-12). 

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16.06.2017 - Lebensmittel

LMIV: Termin Herkunftskennzeichnungsverpflichtung für „primäre Zutaten“ verschoben - In BAV Newsletter 04/2014

Die Verpflichtung der Kennzeichnung der Herkunft von primären Zutaten (Zutaten, die über 50 % des Lebensmittels ausmachen oder wertgebend für das Produkt sind), wenn das Ursprungsland des Produktes angegeben wird, verschiebt sich. Die Verpflichtung kann nicht am 13.12.2014 in Kraft treten, da die dafür notwendige Durchführungsrechtsakte noch nicht erlassen wurde. Mit dem Erlass und Übergangsfrist ist allerdings nicht vor Mitte/Ende 2016 zu rechnen. Somit besteht bis dahin keine Verpflichtung zur Kennzeichnung.

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16.06.2017 - Lebensmittel

Heißhaltung von Speisen - In BAV Newsletter 01/2015

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Ergebnisse der bundesweiten Lebensmittelüberwachung aus dem Jahr 2013 unter anderem für die Gemeinschaftsverpflegung ausgewertet. Überprüft wurden die Heißhaltetemperaturen mit besonderem Focus auf die Essensausgaben bei Kindertagesstätten und Schulen. Damit keine Gefahren durch Bakterien und Viren während der Heißhaltung eintreten, ist mindestens eine Temperatur von 65 °C notwendig. 

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