FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was sind die Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuchs?

Leitsätze werden von der deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet. In den Leitsätzen sind allgemein verständliche Bezeichnungen für Produkte aufgeführt sowie Beschreibungen zu deren Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen. So wird in den Leitsätzen z. B. dargestellt, wie hoch der Anteil an Weizenmehl in einem Weizenmischbrot oder der Anteil an Geflügelfleisch in einem Feinkost-Geflügelsalat sein muss.

Die Beschreibungen in den Leitsätzen haben den Charakter von so genannten objektivierten Sachverständigengutachten. Die Leitsätze sind zwar keine Rechtsvorschriften, werden jedoch von Herstellern, Handel und Lebensmittelüberwachung als Bewertungsgrundlage für Lebensmittel herangezogen. Hersteller können von den in den Leitsätzen beschriebenen Merkmalen abweichen, allerdings muss dies auf dem Etikett der Produkte ausreichend kenntlich gemacht werden.

Leitsätze gelten derzeit für 21 Produktgruppen:

  • Honig
  • Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
  • Pilze und Pilzerzeugnisse
  • Gemüsesaft und –nektar
  • Gemüseerzeugnisse
  • Weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke
  • Fruchtsäfte
  • Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • Feinkostsalate
  • Kartoffelerzeugnisse
  • Obsterzeugnisse
  • Teigwaren
  • Brot und Kleingebäck
  • Speiseeis
  • Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse
  • Speisefett und –öle
  • Feine Backwaren
  • Gewürze und andere würzende Zutaten
  • Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren
  • Erfrischungsgetränke
     

Die aktuellen Leitsätze können unter https://www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/ abgerufen werden.