Mandat verantwortliche Person (Schweiz)

Regulatory Affairs

Mandat verantwortliche Person (Schweiz)

Nur kosmetische Mittel, für die eine juristische oder natürliche Person innerhalb des Gemeinschaftsgebiets als „verantwortliche Person" benannt wurde, dürfen in Verkehr gebracht werden.

Der Hersteller kann durch ein schriftliches Mandat eine in der Gemeinschaft ansässige Person als verantwortliche Person benennen, die das Mandat schriftlich annimmt.

Ihre Sicherheit

Unsere Qualitäts­standards

Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025
Zulassung gemäß §44 Infektionsschutz­gesetz
Amtliche Gegenprobensachverständige gemäß § 43 LFGB
Zulassung zur Untersuchung von Trinkwasser (AQS-Zertifikat)

Die BAV Kundenberater sind Fachleute aus der Praxis. Sie stehen Ihnen mit ihren Erfahrungen beratend zur Seite.

Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und attraktives Kennenlernangebot.

Dr. Bruno Rung
Ihr Ansprechpartner:

Dr. Bruno Rung

Telefon: +49 (0)7621/9140-286
bruno.rung@bav-institut.de