Wir erstellen Sicherheitsberichte für alle kosmetischen Mittel – dekorative Kosmetik, Haarprodukte, Haarfarben, pflegende Kosmetik, feste Seifen, Dusch- und Bademittel, …
Die rechtliche Komplexität bei Herstellung und Vertrieb von Kosmetika verlangt mehr denn je den Spezialisten. Wir garantieren Ihnen Rechtssicherheit gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 von Experten für alle kosmetischen Produkte.
Als Naturwissenschaftler haben wir die vom IKW /DGK angebotenen Seminare zum Sicherheitsbewerter erfolgreich absolviert und bilden uns permanent weiter. Die entsprechenden Zertifikate sind an alle von uns erstellten Sicherheitsberichte angefügt. Sie erhalten diese gerne auf Anfrage.
In Österreich sind wir als externe Sicherheitsbewerter gem. §73 Abs. 2 LMSVG für das Teilgebiet CZ 9 (Kosmetische Mittel) zugelassen.
Sprechen Sie mit uns, wir bieten Ihnen Einzel-Sicherheitsberichte, Paket-Lösungen für Rezeptur-ähnliche Produkte, Flat-Rates ab 20 Sicherheitsberichte pro Jahr. Wir erstellen das passende Angebot für Ihr Unternehmen!
Sicherheitsberichte für kosmetische Produkte: Ihr Türöffner für die EU-Märkte
Sicherheitsberichte für kosmetische Produkte ebnen den Weg in den großen und lukrativen Markt aller Länder der Europäischen Union (EU). Die Berichte gehören zu den regulatorischen Pflichten des sogenannten „Inverkehrbringers" auf Basis der Verordnung VO (EG) Nr. 1223/2009 („Kosmetikverordnung").
Unsere Sicherheitsberichte in Englischer Sprache werden ebenfalls in UK anerkannt.
Als führendes Dienstleistungsunternehmen für kosmetische Rechtssicherheit unterstützen wir Sie dabei, alle regulatorischen Anforderungen einzuhalten und erstellt qualifizierte Sicherheitsberichte. Der rechtssichere Eintritt in die Kosmetikmärkte der Europäischen Union wird so gewährleistet.
Der Sicherheitsbericht für kosmetische Produkte ist der für die Produktsicherheit wichtigste Bestandteil der Produktinformationsdatei. Die für den Markteintritt des Produkts verantwortliche Person dokumentiert mit der Produktinformationsdatei, dass das im Sicherheitsbericht beschriebene kosmetische Mittel bei „normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher" ist.
Die wichtigsten Aspekte eines Sicherheitsberichts für Kosmetische Produkte im Überblick:
- Wichtigster Bestandteil der Produktinformationsdatei
- Notwendig für die Erfüllung der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 1223/2009
- Besteht aus zwei Teilen:
- Sicherheitsinformation
- Sicherheitsbewertung
Mit jahrelanger Erfahrung unterstützen wir Sie gerne bei genau diesem sehr detaillierten und normbedürftigen Bericht.