Verkehrsfähigkeits-Bescheinigungen

Regulatory Affairs

Wiederverkäufer und Händler möchten sich durch eine unabhängige Beurteilung absichern und fordern eine Verkehrsfähigkeits­bescheinigung bei ihren Lieferanten an, welche bestätigt, dass die relevanten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für ein Inverkehrbringen des kosmetischen Produkts erfüllt sind. Diese Bescheinigung ist gesetzlich nicht gefordert. Dennoch ist es ratsam, die Unbedenklichkeit und Verkehrsfähigkeit überprüfen zu lassen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfung des kosmetischen Produkts und die Erstellung einer entsprechenden Verkehrsfähigkeitsbescheinigung.

Ihre Sicherheit

Unsere Qualitäts­standards

Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025
Zulassung gemäß §44 Infektionsschutzgesetz
Amtliche Gegenprobensachverständige gemäß § 43 LFGB
Zulassung zur Untersuchung von Trinkwasser (AQS-Zertifikat)

Die BAV Kundenberater sind Fachleute aus der Praxis. Sie stehen Ihnen mit ihren Erfahrungen beratend zur Seite.

Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und attraktives Kennenlernangebot.

Dr. Bruno Rung
Ihr Ansprechpartner:

Dr. Bruno Rung

Telefon: +49 (0)7621/9140-286
bruno.rung@bav-institut.de