Fachinformationen BAV Institut

In diesem Bereich finden Sie ausgewählte Fachinformationen. Diese sind nach Themengebieten sortiert (siehe Navigationsleiste).

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04.03.2019 - Lebensmittel

Stellungnahme des BLL: Höchstgehalte für Chlorat in VO (EG) Nr. 396/2005

Der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.) hat Anfang Februar eine Stellungnahme zu bereits vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in Lebensmitteln im Rahmen der EU-Pestizidverordnung (EG) Nr. 396/2005 verfasst. Diese richtet sich u.a. an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

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28.02.2019 - Lebensmittel

Lebensmittelwarnung.de: Jetzt auch mit Schuhen und Zahnpasta

Im Auftrag der Bundesländer hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Portal www.lebensmittelwarnung.de erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort seit 19.02.2019 auch über gesundheitsschädliche kosmetische Mittel z.B. Hautcremes, Haarfärbemittel, Tattoo Farben und Bedarfsgegenstände, wie Schuhe und Geschirr informieren.

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27.02.2019 - Lebensmittel

Veröffentlichungen durch die Behörden nach § 40 Abs. 1a LFGB

Die Zukunft der Norm ist weiter ungewiss, da die Vielzahl der offenen Diskussionspunkte im Rahmen der öffentlichen Anhörung vom 18. Februar 2019 gezeigt hat, dass eine abschließende Beratung im Bundestagsplenum nicht stattfinden konnte.

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26.02.2019 - Lebensmittel

Mehr Transparenz bei Pestiziden

Im Zuge der Bürgerinitiative „Stoppt Glyphosat“ mit über 1 Million Unterschriften hat sich das Plenum aus Europäischem Rat, EU-Parlament und Kommission Anfang Februar in Straßburg für mehr Transparenz bei der Risikobewertung von Pestiziden, gentechnisch veränderten Organismen und Futtermittelzusatzstoffen ausgesprochen. So sollen diesbezüglich Studien der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) in Zukunft zeitnah für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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25.02.2019 - Lebensmittel

Novel Food: Speiseinsekten im Vormarsch

Speiseinsekten fallen in den Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung (EU) Nr. 2015/2285. Gemäß einer Übergangsregelung dürfen Speiseinsekten und insektenbasierte Lebensmittel, die vor dem 01. Januar 2018 rechtmäßig in der EU in Verkehr waren, weiter vermarktet werden, wenn vor dem 01. Januar 2019 ein Zulassungsantrag bei der EU-Kommission eingereicht worden ist.

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