Die Veröffentlichung erfolgt in Form eines Hygienebarometers, aber auch detaillierte Inhalte der Kontrollen sollen von den Bürgern eingesehen werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de
Die deutsche Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV) gilt ergänzend zum europäischen Hygienerecht. Sie regelt z.B. die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse oder die Herstellung traditioneller Lebensmittel. In der LMHV wird z.B. der Begriff „leicht verderbliches Lebensmittel“ definiert. Ergänzend gilt die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) mit Hygieneanforderungen für tierische Lebensmittel.
Die VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist die allgemeine europäische Hygieneverordnung. Sie beinhaltet Grundregeln für die hygienische Herstellung von Lebensmitteln. Im Anhang werden konkrete Angaben z.B. Anforderungen an Personalhygiene, zur räumlichen Ausstattung, zu Ausrüstungsgegenständen sowie zur Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln gemacht. Die Verordnung enthält u.a. eine Registrierungspflicht, wonach jeder lebensmittelproduzierende Betrieb bei der zuständigen Behörde gemeldet werden muss. Neben den allgemeinen Grundlagen der VO (EG) Nr. 852/2004 gelten für EU-zugelassene Betriebe, die tierische Lebensmittel herstellen, die spezifischen Hygienevorschriften der VO (EG) Nr. 853/2004. Des Weiteren gelten national in Deutschland ergänzend die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) sowie die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV).