14.08.2024 - Kosmetik
Änderung REACh – VO (EU) 2024/1328 Beschränkung cyclischer Siloxane
Bei cyclischen Siloxanen handelt es sich um ringförmige organische Verbindungen, in welchen abwechselnd Silicium und Sauerstoff gebunden sind.
Die bekanntesten Vertreter dieser Stoffgruppe sind:
- Cyclotetrasiloxane (D4)
- Cyclopentasiloxane (D5)
- Cyclohexasiloxane (D6)
Die Verordnung (EU) 2024/1328 verbietet mit Wirkung vom 6. Juni 2026, die genannten Substanzen in einer Menge von >0,1% als Stoff oder Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Verkehr zu bringen. Generell dürfen alle Kosmetika ab dem 6. Juni 2027 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn alle drei cyclischen Siloxane D4, D5 und D6 >0,1% enthalten sind.
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