17.02.2025 - Lebensmittel

Änderung der Vermarktungsnorm für frisches Obst und Gemüse, Bananen und Trockenerzeugnisse

Ab dem 1. Januar 2025 sind neue Regelungen für die Vermarktungsnorm in den Bereichen frisches Obst und Gemüse, Bananen sowie Trockenerzeugnisse in Kraft getreten.

Anbieter sind nun beispielsweise verpflichtet, die Herkunft auch für frisches, küchenfertiges Obst und Gemüse anzugeben. Als „küchenfertig“ gilt Obst und Gemüse, das nicht mehr als Ganzes im Regal liegt, sondern in geringfügig bearbeiteter Form angeboten wird wie z. B. geschälte und geraspelte Karotten.

Details zu den Änderungen der Vermarktungsnorm sowie eine Auflistung der betroffenen Produkte finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung:

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle:

www.ble.de