23.09.2020 - Kosmetik
Äußerlich angewendete Kosmetikprodukte sollten keinen Pluralibacter gergoviae mehr enthalten - Aktualisierte Stellungnahme des BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in seiner aktuellen Stellungnahme das Gesundheitsrisiko äußerlich (topisch) aufgetragener Kosmetika, die mit Pluralibacter (P.) gergoviae (ehemals Enterobacter gergoviae) kontaminiert sind, bewertet.
Im Jahr 2005 wurde ein europäisches Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte, namentlich „Safety Gate“ (ehemals „RAPEX“) eingeführt, in welchem Behörden der EU-Mitgliedsstaaten Meldungen übermittelt, die vor gefährlichen Produkten auf ihren Märkten warnen wollen. Diese Meldungen enthalten Angaben zur Art der Produkte, zu den festgestellten Risiken und den Maßnahmen, die auf nationaler Ebene zur Vermeidung oder Einschränkung ihrer Vermarktung getroffen wurden. In den vergangenen 15 Jahren waren darunter 10 kosmetische Mittel mit bestätigter Kontamination mit P. gergoviae.
Eine Verunreinigung äußerlich anwendbarer Kosmetika mit P. gergoviae stellt daher ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher dar, dass diese Bakterien über offene Wunden oder Schleimhäute in den Körper eindringen können. Gerade bei gesundheitlich geschwächten Personen sind schwere Infektionen möglich. Informationen über Infektionen, verursacht durch kontaminierte Kosmetika, liegen aktuell nicht vor. Dennoch ist ein gesundheitliches Risiko des Verbrauchers durch belastete Produkte nicht auszuschließen. Gerade, weil P. gergoviae Unempfindlichkeiten gegenüber Konservierungsmitteln aufweisen kann, sodass das Überleben oder die Vermehrung der Bakterien in Kosmetikprodukten möglich ist, stellt dieser eine potentielle Gefahr für die Gesundheit des Verbrauchers dar. Bei der Anwendung von Kosmetikprodukten, die auf der Haut verbleiben, sogenannten Leave-on-Produkte, wie beispielsweise Hautpflegemittel, ist ein längerer Hautkontakt mit bzw. ein Verbleiben von P. gergoviae auf der Haut nicht auszuschließen. Hingegen kann bei sogenannten Rinse-off-Produkten wie Shampoo oder Duschgel davon ausgegangen werden, dass die Bakterien unter der Dusche größtenteils vom Körper abgespült werden. Nichtsdestotrotz könnten die Bakterien, sowohl aus Rinse-off- als auch von Leave-on-Prodkten bei Schleimhautkontakt und ggfs. bei Kontakt mit offenen Wunden in die Blutbahn übertreten.
Daher ist das BfR der Auffassung, dass im Zuge der Vermeidung eines gesundheitlichen Risikos für den Verbraucher topisch angewandte Kosmetik grundsätzlich frei von P. gergoviae sein sollte.
Aufgrund der unzureichenden Datenlage kann keine abschließende Risikoabschätzung bezüglich der Frage, inwiefern eine gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Verwendung derartig kontaminierter Kosmetika besteht, gemacht werden.
Das BAV Institut analysiert für Sie kosmetische Produkte als auch Rohstoffe schnell und zuverlässig auf die An- oder Abwesenheit dieses Keims. Im Rahmen der Prüfung gemäß der DIN EN ISO 17516 überprüfen wir allgemein die mikrobiologische Qualität von Produkten. Weiterhin führen wir ebenfalls Keimidentifizierungen durch, die entscheidende Hinweise hinsichtlich der Kontaminationsursache geben können.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: www.bfr.bund.de