15.07.2019 - Kosmetik
Aktualisierte Opinion zu Duftstoff Butylphenyl Methylproprional (Lilial)
Das SCCS (wissenschaftliches Komitee der europäischen Union) hat die bereits bestehende Opinion zum Duftstoff Butylphenyl Methylproprional kürzlich aktualisiert. Diese Verbindung ist ebenso wie weitere 25 Duftstoffe in der Liste der Bestandteile (Ingredients) eines Kosmetikproduktes anzugeben. Die Deklarationspflicht greift dabei ab einer Menge von 100 mg/kg für Produkte, die wieder abgespült werden (rinse-off) bzw. 10 mg/kg für Produkte, die auf der Haut verbleiben (leave-on). Einen gesetzlichen Höchstwert gibt es aktuell nicht.
Diskutiert wird die Einstufung dieser Verbindung als reproduktionstoxisch unter der Regulierung EG (VO) 1272/2009 (CLP-Verordnung).
Das BAV Institut hält Sie hierzu auf dem Laufenden. Sie haben Fragen zur Analytik deklarationspflichtiger Duftstoffe gemäß VO (EG) 1223/2009 sowie weiterer deklarationspflichtiger Stoffe wie Konservierungsstoffe, UV-Filter etc.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Die Opinion ist verfügbar unter ec.europa.eu