05.08.2021 - Kosmetik
Aktuelle Regelungen von Duftstoffen in Kosmetika
Im Bereich der Analytik und Deklaration allergener Duftstoffe in Kosmetika ist aktuell viel in Bewegung. Generell sind bestimmte Duftstoffe in Kosmetika ab einer bestimmten Menge deklarationspflichtig (10ppm für leave-on Produkte, 100ppm für rinse-off Produkte), der Einsatz einzelner Duftstoffe ist verboten bzw. wird verboten.
So dürfen Kosmetika, die einen der Duftstoffe Atranol, Chloratranol oder Hydroxyisohexyl-3-Cyclohexene Carboxyaldehyde (Lyral) enthalten, spätestens ab dem 23.8.2021 nicht mehr verkauft werden. Weiterhin greift für den Duftstoff Butylphenyl Methylproprional (Lilial) ab März 2022 ebenfalls ein Verkaufsverbot.
In Diskussion mit voraussichtlicher Verabschiedung im ersten Quartal 2022 ist eine Änderungsverordnung, die über die aktuell regulierten Duftstoffe ca. 50-60 weitere Duftstoffe mit entsprechender Deklarationspflicht ausweist. Grundlage hierfür ist eine SCCS Opinion, die zu der Einschätzung kommt, dass die Deklaration weiterer Duftstoffe im Hinblick auf einen vorbeugenden Gesundheitsschutz notwendig ist.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus Laborgruppe berät Sie zu allen aktuellen regulatorischen Fragen betreffend Duftstoffe. Weiterhin stehen wir analytisch mit Rat und Tat zur Seite.
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