30.04.2020 - BAV Institut
Aktuelle Vorschriften für den Einzelhandel im Rahmen der Corona-Verordnung
Seit dem 20.04.2020 gelten neue Regelungen für Einrichtungen des Einzelhandels. Diese sind als Voraussetzung zur Öffnung bestimmter Einrichtungen anzusehen und betreffen z. B. die nachfolgenden technischen und hygienischen Anforderungen:
- An den Kassenarbeitsplätzen sind zwischen Kassenpersonal und Kundschaft geeignete Trennvorrichtungen anzubringen, z. B. in Form einer sichtdurchlässigen Abschirmung aus Glas oder Plexiglas oder notfalls in Form eines mit Klarsichtfolie bespannten Rahmens.
- Markierungen am Boden im Zulauf zu den Kassenarbeitsplätzen sind mit einem Mindestabstand von 1,50 m als Orientierungshilfe für die Kunden anzubringen.
- Auf die Einhaltung eines generellen Mindestabstands von 1,5 m ist zu achten.
- Den Kunden muss durch Aushang oder mündliche Mitteilung vor Betreten des Marktes vermittelt werden, dass zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch zu den anderen Kunden grundsätzlich und wo immer möglich ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten ist und den Kunden das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung (Community-Maske) empfohlen wird.
- Als ergänzende Maßnahme ist das Tragen eines für die jeweilige Situation geeigneten Mund- Nasenschutzes (2.8. Community-Maske) durch die Beschäftigten in Betracht zu ziehen.
- Allgemeine Hygieneregeln sind in besonderem Maße zu beachten, z. B. ist für Kunden vor Betreten des Geschäfts nach Möglichkeit die Gelegenheit zur Handdesinfektion zu schaffen.
Weitere Vorgaben siehe „Richtlinie für die Öffnung des Einzelhandels". Es ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass die Richtlinie nur für Baden-Württemberg gültig ist und in anderen Bundesländern vergleichbare Richtlinien gelten. Weitere interessante Dokumente und Links finden Sie nachfolgend
Artikel "Was ist an Bedientheken zu beachten?" von BGHW
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg "Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus"
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.