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30.04.2020 - BAV Institut

Aktuelle Vorschriften für den Einzelhandel im Rahmen der Corona-Verordnung

Aktuelle Vorschriften für den Einzelhandel im Rahmen der Corona-Verordnung

Seit dem 20.04.2020 gelten neue Regelungen für Einrichtungen des Einzelhandels. Diese sind als Voraussetzung zur Öffnung bestimmter Einrichtungen anzusehen und betreffen z. B. die nachfolgenden technischen und hygienischen Anforderungen:

Weitere Vorgaben siehe „Richtlinie für die Öffnung des Einzelhandels". Es ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass die Richtlinie nur für Baden-Württemberg gültig ist und in anderen Bundesländern vergleichbare Richtlinien gelten. Weitere interessante Dokumente und Links finden Sie nachfolgend

Artikel "Was ist an Bedientheken zu beachten?" von BGHW
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg "Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus"

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.