06.06.2020 - Hygiene

Am 28.05.2020 hat das BfR die Mitteilung Nr. 024/2020 zum Einsatz von Desinfektionsmitteln im Privathaushalt, in der Lebensmitteproduktion und im Lebensmittelhandel in „Corona-Zeiten“ veröffentlicht

Am 28.05.2020 hat das BfR die Mitteilung Nr. 024/2020 zum Einsatz von Desinfektionsmitteln im Privathaushalt, in der Lebensmitteproduktion und im Lebensmittelhandel in „Corona-Zeiten“ veröffentlicht

"Das BfR hält auch in der gegenwärtigen Situation seine Empfehlung aufrecht, dass in Privathaushalten ohne infizierte Personen keine Notwendigkeit besteht, Desinfektionsmitteln mit bioziden Wirkstoffen einzusetzen.

Händewaschen mit Seife und die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Türklinken mit haushaltsüblichen tensidhaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln bietet ausreichenden Schutz vor der Übertragung von SARS-CoV-2 durch eine Schmierinfektion. Leben im Privathaushalt besonders empfindliche Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, kann der Einsatz von Desinfektionsmitteln sinnvoll und notwendig sein.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.bfr.bund.de.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle:www.bfr.bund.de