26.09.2024 - Kosmetik

Amtlich zurückgelassene Gegenproben – was ist das?

Die amtliche Lebensmittelüberwachung beprobt im Sinne des Verbraucherschutzes in regelmäßigen Abständen risikoorientiert Produkte, die unter das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) fallen. Hierzu gehören beispielsweise Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel. Durch die Untersuchungsämter (z.B. Baden-Württemberg: Chemische und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA)) werden diese Proben analysiert und anschließend hinsichtlich ihrer Konformität bzgl. rechtlicher Anforderungen beurteilt.

Bei der amtlichen Probenahme ist nach §43 Abs. 1 LFGB bzw. § 31 Abs. 3 Tabakerzeugnisgesetz eine amtliche Gegenprobe (Teil der gezogenen Probe) am Ziehungsort zurückzulassen. Die Gegenprobe dient als Beweismittel und kann für eine Gegenanalyse mit entsprechendem Gegengutachten herangezogen werden. Gegenanalyse dürfen nur von zugelassenen Gegenprobensachverständigen durchgeführt werden.

Eine Liste bundesweit zugelassener Gegenprobensachverständigen findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Sprechen Sie uns gerne an, das BAV Institut beschäftigt mehrere amtlich zugelassene Gegenprobensachverständigen.

Quelle:

www.ua-bw.de