25.01.2022 - Kosmetik
Analytik Konservierungsstoffe beim BAV Institut
Der Zusatz von Konservierungsstoffen in Kosmetika dient dem Schutz des Produktes durch eine Verhinderung des Wachstums von Mikroorganismen. Die Konservierungsstoffe sind über eine sog. Positivliste in der VO (EG) 1223/2009 geregelt.
Nur die in der Verordnung genannten Konservierungsstoffe dürfen zum Zwecke der Verhinderung mikrobiellen Wachstums zugesetzt werden. Weitere Stoffe wie ätherische Öle, natürliche Extrakte etc. können ebenfalls zum Produktschutz beitragen.
Im Rahmen unser Screenings auf Konservierungsstoffe prüfen wir kosmetische Fertigprodukte als auch Rohstoffe unter anderem auf
- Parabene
- Thiazolinone
- Benzoesäure, Sorbinsäure
- Phenoxyethanol
- Weitere Verbindungen wie Dehydracetsäure, Anissäure etc.
Sowohl im Rahmen von Verkehrsfähigkeitsprüfungen als auch zur Klärung eines möglichen Eintrags über vorkonservierte Rohstoffe spielt die Konservierungsstoffanalytik eine große Rolle.
Das BAV Institut führt diese Untersuchungen im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe schnell und zuverlässig für Sie durch.
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