28.01.2022 - Lebensmittel
Aufnahme von Grenzwerten für Pyrrolizidinalkaloide in Tees, Kräutern und Nahrungsergänzungsmitteln in die Kontaminanten-Höchstgehalte-Verordnung (EG) 1881/2006
Bei Pyrrolizidinalkaloiden (PA) handelt es sich um natürlich in Pflanzen vorkommende Stoffe. Diese dienen als Fraßschutz und kommen durch das Miternten von PA-haltigen Pflanzenteilen in unsere Lebensmittel. Besonders häufig sind Gewürze, Tees, Blattgemüse und Salate betroffen. Aber auch Honig und Nahrungsergänzungsmittel können mit PA belastet sein.
Da bisher keine gesetzlichen Grenzwerte vorlagen, war eine Beurteilung nur auf Grundlage von Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) möglich.
Ab dem 01. Juli 2022 gelten für PA die in die Verordnung (EG) 1881/2006 aufgenommenen Grenzwerte für ausgewählte Lebensmittel wie Kräutertees, Tees, Nahrungsergänzungsmittel und getrocknete Kräuter. Bis zum 01. Juli können die neuen Grenzwerte in der Änderungsverordnung (EU) 2020/2040 nachgelesen werden. Aufgrund langer Haltbarkeiten der betroffenen Produkte gilt bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsfrist für Produkte, die vor dem 01. Juli 2022 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.