29.09.2020 - Schulung
BAV INSTITUT bietet § 4 LMHV-Schulungen
Gemäß § 4 LMHV (Lebensmittelhygieneverordnung vom 15.08.2007) müssen alle Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln, verarbeiten, transportieren oder z.B. im Einzelhandel in Verkehr bringen, an diese Pflichtschulung teilnehmen.
Die Inhalte sind in der Verordnung vorgeschrieben. Sie umfassen:
- Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan und Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Reinigung und Desinfektion
Dauer der Schulung: 5 Stunden.
Es erfolgt eine Erfolgskontrolle in Form eines schriftlichen Tests. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.