17.09.2018 - Analytik

BFR-Stellungnahme zu Blei und Cadmium in Säuglings-und Kleinkindernahrung

BFR-Stellungnahme zu Blei und Cadmium in Säuglings-und Kleinkindernahrung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat anhand von Gehaltsdaten aus dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) 2015 und dem Monitoring aus 2015 eine gesundheitliche Bewertung von Blei und Cadmium in Säuglings- und Kleinkindernahrung der Altersgruppe 0,5 bis <3 Jahren durchgeführt.

Hierbei wurden Produkte der Kategorien „Milchnahrung in Pulverform“ und verzehrsfertige Milchnahrung sowie „Getreidebeikost in Pulverform“ und verzehrsfertige Getreidebeikost geprüft. Demnach hält das BfR eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Cadmium für unwahrscheinlich und eine Absenkung der Höchstgehalte für nicht erforderlich. Die Höchstgehalte für Säuglings-und Kleinkindernahrung sind in der Verordnung (EU) Nr. 488/2014 für Cadmium und in der Verordnung (EU) Nr. 2015/1005 für Blei festgelegt.

Blei wiederum gehört zu den Stoffen, für die keine Aussage über eine sichere Aufnahme möglich ist. Als Grundlage für die gesundheitliche Bewertung wurde der BMDL01-Wert für Entwicklungsneurotoxizität von 0,5 µg/kg Körpergewicht pro Tag herangezogen. Die Aufnahme von Blei lag sowohl bei Kindern mit durchschnittlichem Verzehr als auch für Vielverzehrer der geprüften Produkte unterhalb dieses Wertes. Dennoch sollte laut BfR die Exposition gegenüber Blei grundsätzlich auf das erreichbare Minimum reduziert werden.

Detaillierte Angaben können der BfR-Stellungnahme Nr. 026/2018 vom 07. August 2018 entnommen werden.

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Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung: www.bfr.bund.de