11.04.2019 - Lebensmittel
BLL: Einheitliches Nährwert-Kennzeichnungsmodell auf der Schauseite
Nach Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen bestimmte Angaben der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung im Hauptsichtfeld der Verpackung (meist die Verpackungsvorderseite) wiederholt werden.
Hier gibt es die Möglichkeit nur den Brennwert oder den Brennwert und die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz (mit Nährwertbezug) anzugeben. Da es weltweit über 150 Kennzeichnungsmodelle, davon 80 mit Nährwertbezug gibt, hat sich der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.) mit dem überwiegenden Teil der deutschen Lebensmittelwirtschaft auf ein einheitliches, anschauliches und leicht verständliches Kennzeichnungsmodell mit Nährwertbezug auf der Schauseite von verpackten und verarbeiteten Lebensmitteln geeinigt. Wichtige Kriterien waren u. a., dass das Modell eine vereinfachte Darstellung der verpflichtenden Nährwertdeklaration wiederspiegelt, dass es auf eine neutrale Weise ohne Bewertung dargestellt wird und dass die Vorgaben der LMIV eingehalten werden. Die Bezugsgröße des Modells soll analog zur verpflichtenden Nährwertdeklaration grundsätzlich 100 g bzw. 100 ml sein, ein Portionsbezug bei Portionspackungen zum Einzelverzehr mit einer Füllmenge unter 100g / ml soll ebenfalls möglich sein.
Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Unsere Kundenberater sind mit den Kennzeichnungsvorschriften bestens vertraut und beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an!
Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.: www.bll.de