14.04.2020 - Lebensmittel
Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl werden EU-weit verboten
Die Genehmigung für die Insektizide Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl endete im Januar 2020. Die EFSA hatte die Gentoxizität und die Entwicklungsneurotoxizität dieser Stoffe bestätigt. Aufgrund dieser schädlichen Auswirkungen hatte die Kommission vorgeschlagen, die Zulassung der Insektizide nicht zu verlängern.
Die Mitgliedsstaaten hatten dem Vorschlag im Dezember 2019 mehrheitlich zugestimmt und hatten die Verwendung der beiden Insektizide im Januar EU-weit verboten.
Die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides sagte dazu: „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Chemikalien ist eine der Prioritäten meines Mandats und des europäischen Grünen Deals.“
In der EU ist eine Aufbrauchsfrist bis zum 16. April 2020 vorgesehen. Die neuen Rückstandshöchstgehalte werden voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten und gelten dann sowohl für in der EU hergestellte als auch für importierte Lebensmittel.
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quellen:
- Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/germany/news/20200110-insektengifte_de
- Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/approval_active_substances/chlorpyrifos_chlorpyrifos-methyl_en
- EFSA: https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/5809-chlorpyrifos.pdf
- BfR: https://www.bfr.bund.de/cm/343/das-insektizid-chlorpyrifos-erfuellt-nicht-die-kriterien-fuer-die-erneuerung-seiner-genehmigung.pdf