29.04.2020 - Lebensmittel
Deutscher Code of Practice zu Pyrrolizidinalkaloiden veröffentlicht
Bei Pyrrolizidinalakloiden (PA) handelt es sich um sekundäre Pflanzenstoffe. Im Tierversuch zeigen bestimmte PA, die 1,2-ungesättigten PA, lebertoxische sowie krebserzeugende und erbgutverändernde Wirkungen. Die 1,2-ungesättigte PA sind aufgrund ihres gesundheitsschädigenden Potenzials in Lebens- und Futtermitteln unerwünscht.
Von Kontaminationen mit PA betroffene Lebensmittel sind u.a. Honig, Kräutertees und Tees, pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, kulinarische Kräuter und Gewürze, aber auch z.B. Rucola und Schnittsalate.
Der Lebensmittelverband Deutschland hat bereits 2015 zusammen mit Verbänden aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel einen „Runden Tisch Pyrrolizidinalkaloide“ ins Lebens gerufen. Dieser tauscht sich regelmäßig über dieses Thema aus und war ebenfalls an der Kommentierung zum Code of Practice des Codex Alimentarius „for weed control to prevent and reduce pyrrolizidine alkaloid contamination in food and feed“ (CAC/RCP 74-2014) beteiligt.
Zusätzlich zum Code of Practice des Coedx Alimentarius ist nun ein zusätzlicher branchenübergreifender Code of Practice für die deutsche Land-und Ernährungswirtschaft erstellt worden. Der „Code of Practice zur Vermeidung und Verringerung der Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden“ enthält neben allgemeinen Maßnahmen zur Minimierung der Gehalte von PA in Lebensmitteln auch branchen- und produktspezifische Maßnahmen. Er versteht sich als Hilfsmittel für die Praxis, mit dem ein Beitrag zum vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie dem gesundheitlichen Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere geleistet werden soll.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.
Quellen:
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_pyrrolizidinalkaloiden_in_lebensmitteln-187302.html,
Lebensmittelverband Deutschland e. V. – Link zum „Code of Practice zur Vermeidung und Verringerung der Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden“ https://www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/sicherheit/unerwuenschte-stoffe-kontaminanten/pyrrolizidinalkaloide-pa