20.02.2025 - Kosmetik

Duftstoffe Kosmetik – Verordnung (EU) Nr. 2023/1545

Die Deklaration allergener Duftstoffe für Kosmetika wurde mit VO (EU) Nr. 2023/1545 neu reguliert und die Kennzeichnungspflicht deutlich erweitert. Mit entsprechenden Übergangsfristen sind weitere Stoffe wie z.B. Camphor, Menthol oder Vanillin ab einer Menge von 100ppm (rinse-off-Produkte) bzw. 10ppm (leave-on-Produkte) deklarationspflichtig.

Die erste Frist ist Juli 2026, ab der erstmalig in Verkehr gebrachte Produkte nur verkauft werden dürfen, wenn Sie nach neuer Duftstoff-Regulierung deklariert sind. 

Unser Institut im Verbund der Tentamus-Gruppe prüft Ihre Produkte sowie Rohstoffe auf das Vorhandensein deklarationspflichtiger Duftstoffe. Außerdem unterstützen und beraten wir Sie in allen regulatorischen Fragen zur VO (EG) Nr. 1223/2009. 

Quelle: 

www.eur-lex.europa.eu