12.02.2025 - Lebensmittel

EU-Zulassung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver als Lebensmittelzutat

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 hat die Europäische Kommission die Verwendung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver (Tenebrio molitor) als neuartiges Lebensmittel offiziell genehmigt. Die Zulassung tritt am 10. Februar 2025 in Kraft und erlaubt die Verwendung des Pulvers in einer Vielzahl von Lebensmitteln, darunter Brot, Kuchen, Teigwaren, verarbeitete Kartoffelprodukte, Käse sowie Obst- und Gemüsekompotte.

 

Regelungen zur Verwendung von Insekten in Lebensmitteln

Die Verarbeitung von Insekten als Lebensmittelzutat unterliegt in der Europäischen Union strengen Vorschriften. Bereits seit 2021 sind verschiedene Insektenarten als Novel Food zugelassen. Die wichtigsten Bestimmungen für die Verwendung von Mehlwurmpulver und anderen Insekten in Lebensmitteln sind:

  • Novel-Food-Zulassung: Insekten oder daraus gewonnene Produkte dürfen nur nach einer offiziellen Zulassung durch die Europäische Kommission in Lebensmitteln verwendet werden.
  • Kennzeichnungspflicht: Insektenbestandteile müssen in der Zutatenliste eines Produkts klar deklariert sein. Eine „versteckte“ Verwendung ist nicht zulässig.
  • Allergenhinweise: Mehlwurmpulver kann bei Personen mit Allergien gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere allergische Reaktionen auslösen. Ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung ist verpflichtend.
  • Bereits zugelassene Insektenarten: Neben dem Mehlwurm wurden bereits andere Insektenarten wie die Hausgrille (Acheta domesticus) als Lebensmittelzutaten genehmigt.
    Spezifische Anforderungen für UV-behandeltes Mehlwurmpulver

 

Durch die UV-Bestrahlung des Mehlwurmpulvers wird der Vitamin-D3-Gehalt signifikant erhöht. Dies erfordert eine zusätzliche Kennzeichnung:

  • Hinweis auf Vitamin-D-Gehalt: Produkte mit relevanten Mengen an UV-behandeltem Mehlwurmpulver müssen die Angabe „enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“ tragen.
  • Nährwertdeklaration: Der exakte Vitamin-D-Gehalt muss in der Nährwerttabelle des Produkts angegeben werden.
    Erforderliche Maßnahmen für Hersteller

Mit der Zulassung des UV-behandelten Mehlwurmpulvers ergeben sich für Lebensmittelhersteller spezifische Anforderungen:

Allergenmanagement: Die korrekte Kennzeichnung potenzieller Allergenrisiken ist sicherzustellen.
Lebensmittelbetrug (Food Fraud): Die Einführung neuer Zutaten erhöht das Risiko für Verfälschungen. Ergänzende Analysen zur Authentizität der verwendeten Rohstoffe können erforderlich sein.
Produktprüfung: Die Einhaltung der Vorgaben zur Vitamin-D-Kennzeichnung sowie zur Zusammensetzung der Endprodukte muss gewährleistet werden.

 

Fazit

Die Zulassung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver als neuartiges Lebensmittel erweitert das Angebot an alternativen Proteinquellen in der Europäischen Union. Die Umsetzung erfordert von Herstellern jedoch eine sorgfältige Kennzeichnung und Einhaltung der regulatorischen Vorgaben.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir Untersuchung zur Überprüfung auf das Vorhandensein von Tenebrio molitor in Lebensmitteln und Allergene regelmäßig durch. Außerdem beraten wir Sie hinsichtlich Kennzeichnungsprüfung. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Kontaktieren Sie uns unter Tel: 0781-96 94 7-23 oder per email: dirk.lorenz@bav-institut.de.

 

Weiterführende Informationen und Quellen

Durchführungsverordnung (EU) 2025/89: Amtsblatt der Europäischen Union
Informationen zur Novel-Food-Zulassung: Europäische Kommission
Hintergrundbericht zur Verwendung von Insekten in Lebensmitteln: BR24 (2025)