13.12.2024 - Lebensmittel
Einstufung von Brennnesseln in Käse – ALTS Beschluss
Im Juni 2024 hielt der Arbeitskreis der Sachverständigen für Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft (ALTS) seine 93. Arbeitstagung ab.
Ein Diskussionsthema des ALTS war die Einstufung von Brennnesseln als Zutat in Käse und Käseerzeugnissen. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob Brennnesseln als Kräuter oder als zugesetzte Lebensmittel anzusehen sind. Diese Unterscheidung hat rechtliche Konsequenzen für die Einstufung des Produktes: Werden Brennnesseln als Kräuter eingestuft, bleibt die Bezeichnung „Käse“ erhalten. Bei einer Einstufung als zugesetztes Lebensmittel würde das Endprodukt als Käsezubereitung gelten.
Der ALTS kam zu dem Schluss, dass Brennnesseln als Kräuter einzustufen sind. Folglich bleibt das Erzeugnis ein Käse und keine Käsezubereitung.
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Quelle: www.bvl.bund.de