17.11.2021 - Lebensmittel

Erfüllt ein „Frozen Yogurt“ die Anforderungen an ein Speiseeis?

Erfüllt ein „Frozen Yogurt“ die Anforderungen an ein Speiseeis?

 

Die Bezeichnung „Frozen Yogurt“ erweckt den Eindruck, dass dieses Erzeugnis zu einem großen Anteil aus Joghurt besteht. In den Leitsätzen für Speiseeis ist das Erzeugnis „Frozen Yogurt“ bisher nicht aufgenommen. Der Joghurtanteil beträgt bei einem „Joghurteis“ mehr als 35 %. Die Herstellung von „Frozen Yogurt“ erfolgt unter der Verwendung von Milch, Milcherzeugnissen, Zucker, Trinkwasser, Früchten und Aromen und wird gefroren in den Verkehr gebracht und ebenso verzehrt. Somit erfüllt es die Anforderungen und Begriffsbestimmungen von Speiseeis entsprechend den Leitsätzen für Speiseeis. Wenn ein „Frozen Yogurt“ weder ausschließlich aus gefrorenem Joghurt besteht noch die Anforderungen an den Mindestjoghurtgehalt der Sorte „Joghurteis“ im Sinne der Leitsätze erfüllt, so ist zumindest der tatsächliche Joghurtgehalt kenntlich zu machen.

 

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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quellen:

BVL über Link 

BAV über Link 1 und Link 2