09.11.2023 - Kosmetik
Erweiterte Deklaration von Duftstoffen für Kosmetika – VO (EU) 2023/1545
Mit Inkrafttreten der VO (EU) 2023/1545 wurde die Deklaration von Duftstoffen in Kosmetika deutlich erweitert. Die Verordnung ist ab August dieses Jahres gültig und wird mit Übergangsfristen von 3 bzw. 5 Jahren für alle Kosmetika bis spätestens 2028 rechtsverbindlich.
Das BAV Institut als Teil der Tentamus-Laborgruppe unterstützt Sie bereits jetzt mit schneller und zuverlässiger Analytik sowie regulatorischem Know-How.
Wir bieten Ihnen:
- Analytik aller deklarationspflichtigen Einzelsubstanzen
- Prüfung aller Matrices: Endprodukte, Rohstoffe, Parfüm etc.
- Niedrige Bestimmungsgrenzen
- Beratung und Bewertung der Ergebnisse
Sie haben Fragen hierzu bzw. möchten Ihre Produkte bei uns prüfen lassen ? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1545