09.11.2023 - Kosmetik

Erweiterte Deklaration von Duftstoffen für Kosmetika – VO (EU) 2023/1545

 

Mit Inkrafttreten der VO (EU) 2023/1545 wurde die Deklaration von Duftstoffen in Kosmetika deutlich erweitert. Die Verordnung ist ab August dieses Jahres gültig und wird mit Übergangsfristen von 3 bzw. 5 Jahren für alle Kosmetika bis spätestens 2028 rechtsverbindlich.

Das BAV Institut als Teil der Tentamus-Laborgruppe unterstützt Sie bereits jetzt mit schneller und zuverlässiger Analytik sowie regulatorischem Know-How.

Wir bieten Ihnen:

-       Analytik aller deklarationspflichtigen Einzelsubstanzen

-       Prüfung aller Matrices: Endprodukte, Rohstoffe, Parfüm etc.

-       Niedrige Bestimmungsgrenzen

-       Beratung und Bewertung der Ergebnisse

Sie haben Fragen hierzu bzw. möchten Ihre Produkte bei uns prüfen lassen ? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1545