02.01.2025 - Kosmetik
Erweiterte Duftstoffdeklaration von Kosmetika gemäß Verordnung (EU) 2023/1545
Bei kosmetischen Mitteln sind neben dem Begriff Parfum in der Ingredients-Liste weitere Duftstoffe separat zu deklarieren, sobald diese eine Menge von 10 mg/kg (leave-on-Produkte) bzw. 100 mg/kg (rinse-off-Produkte) im Endprodukt überschreiten.
Mit der Regulierung VO (EU) 2023/1545 wurde die Liste der zu deklarierenden Substanzen deutlich auf über 80 Substanzen bzw. Naturextrakte erweitert. Produkte, die nicht dieser neuen Regulierung entsprechen, dürfen noch bis August 2026 erstmalig in Verkehr gebracht werden. Die generelle Bereitstellung auf dem Markt ist ab August 2028 nicht mehr zulässig.
Zu den neu regulierten Stoffen gehören z.B. das Vanillin, Menthol oder Camphor.
Machen Sie Ihre Produkte fit für die neue Regulierung. Wir prüfen sowohl Endprodukte, als auch Rohstoffe, die einen Eintrag von allergenen Duftstoffen bringen können (z.B. Parfüm, Naturextrakte, etherische Öle etc.) auf die neuen (und bereits bestehenden) deklarationspflichtigen Substanzen.
Quellen: www.eur-lex.europa.eu