31.01.2023 - Lebensmittel

Europäische Kommission: Zulassung einer Vielzahl neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zum Jahresbeginn

Europäische Kommission: Zulassung einer Vielzahl neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zum Jahresbeginn

 

Die Europäische Kommission hat zum Beginn des Jahres nach intensiver Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einige neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zugelassen, die sich vor allem mit Proteinalternativen beschäftigen. Hierzu zählen die Hausgrille, der Getreideschimmelkäfer, Vitamin-D2-Pilzpulver sowie fermentiertes Erbsen- und Reisprotein. In welcher Form die neuartigen Lebensmittel nun eingesetzt werden dürfen und in welchen Lebensmitteln Sie angewendet werden dürfen, erläutert z.B. der Lebensmittelverband. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen zunächst die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen.

Wer wissen möchte, ob die Produkte in einem Lebensmittel angewendet wurden, sollte fortan genau auf die Zutatenliste schauen. Produkte, die neuartige Lebensmittel enthalten, müssen nämlich nicht auffällig gekennzeichnet werden und unterscheiden sich daher optisch nicht von herkömmlichen Produkten. Vor allem Personen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben sollten bei Insektenlebensmitteln vorsichtig sein. Speiseinsekten können nämlich Kreuzallergien auslösen. 

Unsere Experten stehen Ihnen für Fragen rund um die Kennzeichnung sehr gerne zur Verfügung.

Quellen: