26.05.2021 - Kosmetik
Formaldehyd und Formaldehyd-abspaltende Substanzen
Immer wieder wird auch vor Kosmetika mit erhöhten Mengen an Formaldehyd gewarnt, welche in diesem Zuge vom Markt genommen werden. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/831 ist Formaldehyd als verbotener Stoff in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) 1223/2009) gelistet. Als Kontaktallergen kann Formaldehyd Reizungen der Haut verursachen.
Formaldehydabspaltende Substanzen sind zwar in Kosmetika zulässig, unterliegen jedoch Höchstmengenbeschränkungen, die es gemäß Anhang III der EU-Kosmetikverordnung obligatorisch einzuhalten gilt. Formaldehyd-abspaltende Substanzen sind z.B. DMDM Hydantoin, Imidazolidinyl Urea oder Diazolidinyl Urea.
Sowohl das Vorhandensein von Formaldehyd als auch formaldehydabspaltende Substanzen in Kosmetika werden von ÖKO-Test mit großem Notenabzug gewertet.
Das BAV Institut im Verbund mit der Tentamus-Laborgruppe führt für Sie den Nachweis und die quantitative Bestimmung des freien und freisetzbaren Formaldehyds in Kosmetika nach der gleichnamigen Methode von ÖKO-Test durch. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen sehr gerne ein Angebot!