14.11.2018 - Schulung
Gesetzliche Schulungspflichten zur Belehrung nach IfSG und Hygieneschulung für 2018 bereits erfüllt? Nutzen Sie dazu einfach unsere BAV Onlineschulungen!
Denken Sie bitte daran die gesetzlich geforderte Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz Ihrer Mitarbeiter mind. alle 2 Jahre zu aktualisieren. Die Hygieneschulung sollte jährlich erfolgen.
Immer häufiger führen diese Versäumnisse zu Beanstandungen durch die Lebensmittelüberwachung. Verbessern Sie die Kenntnisse Ihres Personals und vermeiden Sie Ärger. Beanstandungen durch die Lebensmittelüberwachung können künftig Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB zur Folge haben. Erste Beispiele gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen sowie Saarland.
Mit unseren BAV Onlineschulungen können Sie die gesetzlichen Schulungsverpflichtungen einfach und kostengünstig umsetzen.
Wir bieten
- Hygieneschulung nach DIN 10514
- Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG
- HACCP-Basisschulung
Ihre Vorteile
- jederzeit und von überall flexibel durchführbar
- kostengünstig
- leicht verständlich und informativ
- mehr Wissen und Hygienebewusstsein schaffen
- gesetzliche Anforderungen erfüllen
- übersichtliche Teilnehmerverwaltung für Firmen/Küchen/Organisationen mit praktischen Funktionen wie z.B. Erstellung von Einladungen zur Schulung, Übersicht zum Status der Schulungen bzw. der Schulungszertifikate, Import von Namenslisten der Teilnehmer…
Testen Sie einfach unsere Onlineschulungen. Unsere Kunden sind damit sehr zufrieden, deshalb gewährleisten wir auch eine "Geld zurück Garantie", falls Sie nicht damit zufrieden sein sollten.
Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.