16.06.2017 - Lebensmittel
Heißhaltung von Speisen - In BAV Newsletter 01/2015
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Ergebnisse der bundesweiten Lebensmittelüberwachung aus dem Jahr 2013 unter anderem für die Gemeinschaftsverpflegung ausgewertet. Überprüft wurden die Heißhaltetemperaturen mit besonderem Focus auf die Essensausgaben bei Kindertagesstätten und Schulen. Damit keine Gefahren durch Bakterien und Viren während der Heißhaltung eintreten, ist mindestens eine Temperatur von 65 °C notwendig.
Bei 13 % der untersuchten Stellen war die Mindesttemperatur nicht eingehalten. Vielerorts wurde festgestellt, dass die Temperatur nicht oder nur unregelmäßig gemessen wird. Oft fehlten die technischen Möglichkeiten (z.B. Warmhaltebecken, Herd), um die Speisen warm zu halten. Da es sich hier um eine besonders sensible Verbrauchergruppe (Kinder, Jugendliche) handelt, wird eine verstärkte amtliche Kontrolle angekündigt. (Quelle: www.bvl.bund.de)