19.11.2019 - Lebensmittel
Herkunftsangaben von Lebensmitteln und Zutaten in der Schweiz
Das schweizerischen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zeigt im Informationsschreiben 2019/2 den rechtlichen Rahmen für die Angabe des Produktionslandes und der Angabe der Herkunft von Zutaten auf.
Gemäß dem derzeit gültigen Recht in der Schweiz ist nicht nur das Produktionsland sämtlicher Lebensmittel anzugeben, sondern auch die Angabe der Herkunft wichtiger Zutaten ist reglementiert. Bei der Herkunftsangabe der Zutaten ist insbesondere zu beachten, dass die Angabe eines übergeordneten geographischen Raums wie zum Beispiel „EU“ nicht zulässig ist. Vielmehr ist für solche Zutaten immer das konkrete Herkunftsland anzugeben. Auch eine Auswahl an möglichen Herkunftsländern ist nicht gestattet.
Mehr unter www.blv.admin.ch
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