03.01.2025 - Lebensmittel

Höchstgehalte für die Mykotoxine T-2 Toxin und HT-2 Toxin in der Verordnung (EU) 2023/915

Im Juli 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1038 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 (EU-Kontaminanten-Höchstgehalte-VO) hinsichtlich der Höchstgehalte für die Toxine T-2 und HT-2 in Lebensmittelnin Kraft getreten.

Im Vorfeld gab es lediglich Richtwerte im Rahmen der Empfehlung 2013/165/EU über das Vorhandensein der Toxine T-2 und HT-2 in Getreiden und Getreideerzeugnissen.

Es wurden nun Höchstgehalte für folgende Lebensmittelgruppen festgelegt:

  • Unverarbeitete Getreidekörner
  • Getreideerzeugnisse für den Endverbraucher
  • Mahlerzeugnisse aus Getreidearten
  • Backwaren, Teigwaren, Getreidesnacks und Frühstücksgetreide
  • Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder
Die Höchstgehalte für T-2 / HT-2 Toxine gelten seit dem 1. Juli 2024.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir Untersuchungen aufMykotoxine, u.a. T-2- und HT-2-Toxine in Lebensmitteln regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

Quelle: 

Der Lebensmittelbrief – Ernährung aktuell: Ausgabe November / Dezember 2024, 35. Jahrgang, S. 32-34