03.01.2025 - Lebensmittel
Höchstgehalte für die Mykotoxine T-2 Toxin und HT-2 Toxin in der Verordnung (EU) 2023/915
Im Juli 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1038 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 (EU-Kontaminanten-Höchstgehalte-VO) hinsichtlich der Höchstgehalte für die Toxine T-2 und HT-2 in Lebensmittelnin Kraft getreten.
Im Vorfeld gab es lediglich Richtwerte im Rahmen der Empfehlung 2013/165/EU über das Vorhandensein der Toxine T-2 und HT-2 in Getreiden und Getreideerzeugnissen.
Es wurden nun Höchstgehalte für folgende Lebensmittelgruppen festgelegt:
- Unverarbeitete Getreidekörner
- Getreideerzeugnisse für den Endverbraucher
- Mahlerzeugnisse aus Getreidearten
- Backwaren, Teigwaren, Getreidesnacks und Frühstücksgetreide
- Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder
Die Höchstgehalte für T-2 / HT-2 Toxine gelten seit dem 1. Juli 2024.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir Untersuchungen aufMykotoxine, u.a. T-2- und HT-2-Toxine in Lebensmitteln regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle:
Der Lebensmittelbrief – Ernährung aktuell: Ausgabe November / Dezember 2024, 35. Jahrgang, S. 32-34