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16.06.2017 - Mikrobiologie

Informationen zu mikrobiologischen Eigenkontrollen nach der VO (EG) 2073/2005

Mikrobiologische Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmen 

In mehreren Berichten der Untersuchungsbehörden wird eine verstärkte Eigenkontrolle der Lebensmittelunternehmen (LMU) thematisiert. Das bereits seit mehreren Jahren geforderte Prinzip der „Überwachung der Überwachung“ soll u. a. durch verstärkte Eigenkontrollen der Unternehmen weiter ausgebaut werden. Insofern werden die Überwachungsbehörden zukünftig verstärkt die Umsetzung der Eigenkontrollen kontrollieren. Hierzu hat eine länderübergreifende Arbeitsgruppe der Lebensmittelüberwachung namens AFFL (Arbeitsgruppe Fleisch- Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft) Grundsätze zur behördlichen Kontrolle der mikrobiologischen Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmen erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass sich die Überwachungsbehörden verstärkt an diese Grundsätze bei der Durchführung betrieblicher Kontrollen halten werden. 

In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind die mikrobiologischen Kriterien für Lebensmittel festgelegt. Hierbei werden mikrobiologische Eigenkontrollen der Unternehmen gefordert. Die Projektgruppe hat nun Grundsätze erarbeitet, die die Behörden bei der betrieblichen Überwachung einfordern sollen. Die hier aufgeführten Punkte können als eine Art Checkliste für die Vorbereitung der Unternehmen auf behördliche Kontrollen verwendet werden:

Diese Liste kann selbstverständlich nicht alle Kontrollpunkte der Überwachung abbilden und bezieht sich hauptsächlich nur auf die Kriterien der VO (EG) 2073/2005. Darüber hinaus sind Aspekte, die sich aus der Sorgfaltspflicht oder anderer Vorgaben bzw. Empfehlungen, die den aktuellen technischen Stand widerspiegeln, zu berücksichtigen.